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   Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16   

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Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16 (https://dejure.org/2017,76050)
Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, Entscheidung vom 25.01.2017 - 1 MV 15/16 (https://dejure.org/2017,76050)
Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 1 MV 15/16 (https://dejure.org/2017,76050)
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  • rewis.io

    Eingruppierung - Arbeitsaufgabe einer Haushaltshilfe in einem diözesanen Bildungs- und Gästehaus als einfachste Tätigkeit

 
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  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
    3 "Einfachste Tätigkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff mit den Kriterien Vorliegen einer Anlerntätigkeit, die nach einer kurzen Einweisung oder Anlernphase (höchstens zwei Arbeitstage) ausgeübt werden kann, sowie Erledigung im Wesentlichen gleichförmiger Arbeiten ohne eigenen Entscheidungs- oder Verantwortungsbereich (wie BAG BeckRS 2009, 66840).

    Die allgemeinen Bewertungsregelungen sind jedoch auch hier nach dem Rechtsgedanken nutzbar zu machen (vgl. BAG v. 28.01.2009, 4 ABR 92/07, NZA 2009, 1042).

    Vielmehr ist für nicht als Richtbeispiel genannte Tätigkeiten auf den Oberbegriff zurückzugreifen (BAG v. 28.01.2009, a.a.O.).

    Es muss sich um eine Anlerntätigkeit handeln, für die nur eine kurze Einweisung oder Anlernphase (höchstens zwei Arbeitstage) erforderlich ist; weiter müssen im Wesentlichen gleichförmige Arbeiten ohne eigenen Entscheidungs- oder Verantwortungsbereich zu erledigen sein (BAG v. 28.01.2009, a.a.O.; BAG v. 20.05.2009, 4 AZR 315/08; BAG v. 01.07.2009, 4 ABR 16/08).

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 315/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
    Es muss sich um eine Anlerntätigkeit handeln, für die nur eine kurze Einweisung oder Anlernphase (höchstens zwei Arbeitstage) erforderlich ist; weiter müssen im Wesentlichen gleichförmige Arbeiten ohne eigenen Entscheidungs- oder Verantwortungsbereich zu erledigen sein (BAG v. 28.01.2009, a.a.O.; BAG v. 20.05.2009, 4 AZR 315/08; BAG v. 01.07.2009, 4 ABR 16/08).

    Die (bloße) Beachtung eines Reinigungsplans oder die vorgegebene Anwendung unterschiedlicher Reinigungsmittel genügt den höheren Anforderungen hingegen nicht (BAG v. 20.05.2009, 4 AZR 315/08; KAG Stuttgart-Rottenburg v. 18.12.2015, AS 08/15).

  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
    4 Leitsatz 2 Anschluss an BAG BeckRS 2009, 72273.

    Zu beachten ist allerdings, dass allein das Tätigwerden in mehreren unterschiedlichen Teilaufgaben die Tätigkeit insgesamt nicht schon deshalb über das Niveau der einfachsten Tätigkeiten hinaushebt; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Teilaufgaben für sich als "einfachst" zu qualifizieren sind (BAG v. 20.05.2009, 4 ABR 99/08, NZA-RR 2009, 672).

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.12.2015 - AS 8/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
    Die (bloße) Beachtung eines Reinigungsplans oder die vorgegebene Anwendung unterschiedlicher Reinigungsmittel genügt den höheren Anforderungen hingegen nicht (BAG v. 20.05.2009, 4 AZR 315/08; KAG Stuttgart-Rottenburg v. 18.12.2015, AS 08/15).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
    Jedoch können solche Einzelaufgaben die Bewertung der Teil- oder Gesamttätigkeit nur beeinflussen, wenn sie in einem rechtserheblichen Ausmaß in der Aufgabe anfallen, also ohne diese höhere Qualifikation die Arbeitsaufgabe insgesamt nicht bewältigt werden kann (BAG v. 21.03.2012, 4 AZR 266/10 m. w. N.).
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 438/10

    Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim der

    Auszug aus Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
    Benennt die Entgeltgruppe sog. Richtbeispiele, haben die Tarifparteien damit in typisierender Weise eindeutig festgelegt, dass der tarifliche Oberbegriff (hier: einfachste Tätigkeit) bei der als Beispiel bezeichneten Tätigkeit erfüllt ist (BAG v. 20.06.2012, 4 AZR 438/10, NZA-RR 2013, 200).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 96/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

    Auszug aus Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
    Entsprechend kommt der zu beteiligenden MAV "nur" ein Mitbeurteilungsrecht zu, sie kann hingegen den Inhalt des Arbeitsvertrages nicht mitgestalten (st. Rspr. vgl. BAG v. 27.10.2010, 7 ABR 96/09; Thiel/Fuhrmann/ Jüngst [T/F/J], MAVO, 7. Auflage, § 35 Rdnr. 6; Freiburger Kommentar [FK]Sroka, § 35 MAVO Rdnr.9/10).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
    Es muss sich um eine Anlerntätigkeit handeln, für die nur eine kurze Einweisung oder Anlernphase (höchstens zwei Arbeitstage) erforderlich ist; weiter müssen im Wesentlichen gleichförmige Arbeiten ohne eigenen Entscheidungs- oder Verantwortungsbereich zu erledigen sein (BAG v. 28.01.2009, a.a.O.; BAG v. 20.05.2009, 4 AZR 315/08; BAG v. 01.07.2009, 4 ABR 16/08).
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